Rauchwarnmelder
Einbau nach Vorschrift, jährliche Prüfung und Dokumentation. Für Eigentümer, Vermieter und Hausverwaltungen.
Geprüfte Fachkraft
Rauchwarnmelder · Alarm · Video · Zutritt
Rauchwarnmelder nach Vorschrift, Alarmanlagen, Videotechnik und Zutrittskontrolle. Vom Elektro-Meisterbetrieb aus Erlensee, für Wohnhaus, Vermietung und Betrieb im Main-Kinzig-Kreis.
Rauchwarnmelder
Die Hessische Bauordnung verlangt Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und in Fluren, über die Rettungswege führen. Das gilt längst nicht nur für Neubauten, sondern auch für Bestandsgebäude.
Für den Einbau ist der Eigentümer verantwortlich. Für die Betriebsbereitschaft ist es der Bewohner, sofern der Eigentümer die Wartung nicht selbst übernommen hat. Als geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder übernehmen wir Einbau, jährliche Prüfung und Dokumentation, damit im Ernstfall niemand nach dem Nachweis suchen muss.
Melder prüfen lassenAngaben nach der Hessischen Bauordnung. In Küchen kommen wegen der Fehlalarmgefahr besondere Melder oder Wärmemelder zum Einsatz. Bei vermieteten Objekten klären wir mit Ihnen, wer die Wartung übernimmt, und halten es schriftlich fest.
Themen
Einzeln sinnvoll, zusammen deutlich stärker. Wir planen so, dass sich später erweitern lässt.
Einbau nach Vorschrift, jährliche Prüfung und Dokumentation. Für Eigentümer, Vermieter und Hausverwaltungen.
Geprüfte FachkraftEinbruchmeldeanlagen für Wohnhaus und Betrieb, verdrahtet oder funkbasiert, mit Aufschaltung auf Ihr Handy oder eine Leitstelle.
Verdrahtet oder FunkKameras an Eingang, Hof und Betriebsgelände. Wir planen den Bildausschnitt so, dass er rechtlich sauber bleibt.
Mit DatenschutzkonzeptTransponder, Codeschloss oder Fingerabdruck statt Schlüsselbund. Verlorene Medien sperren Sie selbst, ohne den Schließzylinder zu tauschen.
Für Mehrparteien und BetriebPrüfung ortsfester Anlagen und Betriebsmittel im Betrieb, Dokumentation und Fristenverwaltung nach DGUV Vorschrift 3.
Siehe GewerbeVideotechnik
Eine Kamera an der Haustür ist schnell montiert. Schwieriger ist die Frage, was sie erfassen darf. Gehweg, Straße und Nachbargrundstück sind tabu, und im Betrieb ist die Überwachung von Arbeitsplätzen rechtlich heikel.
Wir planen Standort und Bildausschnitt so, dass die Anlage ihren Zweck erfüllt und trotzdem sauber bleibt, und dokumentieren, was erfasst wird. Das erspart Ärger mit Nachbarn, Mietern und Mitarbeitern.
Ablauf
Vier Schritte, feste Zusagen. Ohne Angstverkauf und ohne Technik, die Sie nicht brauchen.
Wir sehen uns Gebäude, Zugänge und Schwachstellen an und fragen, wovor Sie sich tatsächlich schützen wollen.
Umfang, Technik und Festpreis zeitnah nach der Begehung, mit klarer Trennung von Pflicht und Komfort.
Melder, Kameras, Leser und Zentrale. Verdrahtet, wo es geht, per Funk, wo es sein muss.
Einweisung, Dokumentation und die Termine für die wiederkehrende Prüfung.
Kurzfristige Termine und saubere Ausführung stehen so in den öffentlichen Google-Bewertungen unserer Kunden.
In Hessen ist der Eigentümer für den Einbau zuständig. Für die Betriebsbereitschaft ist der unmittelbare Besitzer verantwortlich, also meist der Mieter, sofern der Eigentümer die Wartung nicht selbst übernommen hat. Bei vermieteten Objekten empfehlen wir eine klare schriftliche Regelung.
Ihr eigenes Grundstück ja. Sobald Gehweg, Straße oder Nachbargrundstück im Bild sind, wird es problematisch. Wir richten den Bildausschnitt so ein, dass er zulässig bleibt, und dokumentieren das.
Im Neubau und bei ohnehin geplanter Sanierung verdrahtet, weil das störungssicherer und wartungsärmer ist. Im bewohnten Bestand ist Funk oft die vernünftigere Lösung.
Nein. Eine Alarmanlage meldet, sie verhindert nicht. Am wirksamsten ist die Kombination aus guter Mechanik an Fenstern und Türen und einer Meldeanlage darüber.
Weitgehend. Geht ein Transponder verloren, sperren Sie ihn selbst, statt den Zylinder zu tauschen. Gerade bei Mehrparteienhäusern und Betrieben mit Personalwechsel rechnet sich das schnell.
Ja, im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung nach DGUV Vorschrift 3, inklusive Fristenverwaltung und Protokoll.
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